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Vermietung & Verwaltung

Selbstauskunft Formular

Selbstauskunft Formular

Über das Formular zur Mietvertragsanfrage können Sie uns schnell und unkompliziert alle relevanten Informationen übermitteln, die wir benötigen, um Ihnen ein individuelles Angebot für die Verwaltung Ihres Mietshauses oder Ihrer Mietwohnung zu erstellen.

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Bitte geben Sie das Objekt an, für das Sie sich interessieren (Straße und Ort). Falls Ihnen bei der Besichtigung eine Wohnungs-ID mitgeteilt wurde, können Sie diese ebenfalls angeben.

Sollte Ihnen die Wohnungsnummer von uns vorliegen.

Wie dürfen wir Sie ansprechen?

Bitte geben Sie alle Personen an, die als Mieterinnen und Mieter in den Mietvertrag aufgenommen werden sollen.

Bitte tragen Sie Ihre aktuelle Adresse ein.

Bitte tragen Sie die Daten zu Ihrem Beruf ein.
Sofern Sie derzeit nicht berufstätig sind (z. B. arbeitslos, in Elternzeit/Mutterschutz, in Ausbildung, Studium oder Rente), geben Sie dies bitte entsprechend an.

Bitte geben Sie nun die Daten zu Ihrem Ausweisdokument ein.

No Choosen File
(Max 3 MB)
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(Max 3 MB)

Bitte geben Sie Namen und Kontakt Ihrer aktuellen Vermieterin bzw. Ihres Vermieters an oder Ihrer aktuellen Hausverwaltung

Bitte geben Sie Ihr monatliches Gesamtnettoeinkommen, einschließlich Sonderzahlungen, Kindergeld, Beihilfen usw. an.

Sollten neben Ihnen oder ggf. Ihrer Mitmieterin bzw. Ihrem Mitmieter noch weitere Personen einziehen (bspw. Kinder), geben Sie diese jetzt bitte an.

Auch vorhandene SCHUFA-Einträge stellen grundsätzlich kein Ausschlusskriterium dar. Uns ist wichtig, offen und transparent zu kommunizieren und eine faire Grundlage für alle Beteiligten zu schaffen. In der Regel finden wir gemeinsam eine passende Lösung.
Sollten diese Informationen nicht vorliegen, ist das selbstverständlich kein Problem – alternativ können wir diese bei Bedarf erfragen.
No Choosen File
(Max 4 MB)
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(Max 4 MB)
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(Max 4 MB)

Die Angaben werden vertraulich behandelt. Die in diesem Formular erhobenen Daten werden bei Nichtzustandekommen des potentiellen Mietverhältnisses, aufgrund von rechtlichen Verpflichtungen, weitere 3 Monate – beginnend mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Selbstauskunft bei dem zuständigen Mitarbeiter – aufbewahrt und anschließend vollumfänglich gelöscht. Nach Art. 13 DSGVO besteht die Verpflichtung, alle potentiellen Mieter über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, sowie den nach der Datenschutzgrundverordnung bestehenden weiteren Rechte zu informieren. Diese Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.