Immobilien Wortmann

Vermietung & Verwaltung

Beauftragung einer Mieterabrechnung

Beauftragung einer Mieterabrechnung

Mietverträge und Mieterwechsel

Bitte stellen Sie uns die Mietverträge in Kopie im PDF-Format zur Verfügung.

Änderungen im Mietverhältnis, insbesondere Mieterwechsel, sind verbindlich vorab über unser Onlineformular mitzuteilen. Eine nachträgliche Anpassung der Mieterdaten sowie eine rückwirkende Aufteilung von Verbrauchs- oder Betriebskosten im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel ist nachträglich nicht möglich.

Aus Gründen des Datenschutzes werden die übermittelten Mietverträge nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung wieder gelöscht.


Zustellung und Weiterleitung

Die fertige Betriebskostenabrechnung wird Ihnen als Eigentümer zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an den Mieter sowie die Einhaltung der gesetzlichen Zustellfristen obliegen Ihrer Verantwortung.


Fristen für die Beauftragung

Beauftragungen zur Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für zurückliegende Abrechnungszeiträume müssen spätestens bis Ende September des laufenden Jahres bei uns eingehen, damit eine Bearbeitung gewährleistet werden kann.


Ausführung der Beauftragung

Die Erstellung und Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen erfolgt frühestens ab Oktober des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres. Dies dient einer strukturierten, planbaren und effizienten Bearbeitung sämtlicher Aufträge durch unsere Buchhaltung.

Auftraggeber/in:

Liegenschaft:

Bitte tragen Sie hier Ihre Wohnungsnummer ein, falls Ihnen diese vorliegt. Sie finden die Wohnungsnummer bspw. auf Ihrer letzten Abrechnung.
Bitte laden Sie hier sämtliche Mietverträge hoch, damit wir die entsprechenden Verteilerschlüssel übernehmen können. Die Mietverträge werden nach der Bearbeitung der Abrechnung von uns gelöscht.
No Choosen File
(Max 15 MB)