Beauftragung einer Mieterabrechnung
Mietverträge und Mieterwechsel
Bitte stellen Sie uns die Mietverträge in Kopie im PDF-Format zur Verfügung.
Änderungen im Mietverhältnis, insbesondere Mieterwechsel, sind verbindlich vorab über unser Onlineformular mitzuteilen. Eine nachträgliche Anpassung der Mieterdaten sowie eine rückwirkende Aufteilung von Verbrauchs- oder Betriebskosten im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel ist nachträglich nicht möglich.
Aus Gründen des Datenschutzes werden die übermittelten Mietverträge nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung wieder gelöscht.
Zustellung und Weiterleitung
Die fertige Betriebskostenabrechnung wird Ihnen als Eigentümer zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an den Mieter sowie die Einhaltung der gesetzlichen Zustellfristen obliegen Ihrer Verantwortung.
Fristen für die Beauftragung
Beauftragungen zur Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für zurückliegende Abrechnungszeiträume müssen spätestens bis Ende September des laufenden Jahres bei uns eingehen, damit eine Bearbeitung gewährleistet werden kann.
Ausführung der Beauftragung
Die Erstellung und Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen erfolgt frühestens ab Oktober des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres. Dies dient einer strukturierten, planbaren und effizienten Bearbeitung sämtlicher Aufträge durch unsere Buchhaltung.